Rechtssatz RS0103888
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0103888
Entscheidungsdatum
23.04.1996
Rechtssatz
Erklärt eine Kommanditgesellschaft, die von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschlossene Erhöhung des Stammkapitals zu übernehmen, und schließen die Gesellschaften einen darauf bezogenen Sacheinlagevertrag, kann ein auf die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Übernahmserklärung und des Sacheinlagevertrags bezogenes Klagebegehren nur gegen die Gesellschaften als einheitliche Streitpartei erhoben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103888
Dokumentnummer
JJR_19960423_OGH0002_0010OB00509_9600000_002