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Rechtssatz RS0104194

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0104194

Geschäftszahl

4Ob10/96

Entscheidungsdatum

12.03.1996

Rechtssatz

Daß Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung nicht "zu Zwecken des Wettbewerbs" handeln, hat seinen Grund in aller Regel darin, daß sie im eigenen (privaten) Interesse, nicht aber in der Absicht handeln, den Wettbewerb eines bestimmten Unternehmens zu fördern. Selbst wenn aber auch diese Voraussetzung vorliegen sollte, dann verstößt doch der Verbraucher im allgemeinen mit seiner Entscheidung nicht gegen die guten Sitten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 10/96
    Entscheidungstext OGH 12.03.1996 4 Ob 10/96
    Veröff: SZ 69/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104194

Dokumentnummer

JJR_19960312_OGH0002_0040OB00010_9600000_004