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Rechtssatz RS0104333

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0104333

Geschäftszahl

1Ob503/96

Entscheidungsdatum

04.06.1996

Rechtssatz

Mit Rücksicht auf das Speditionsrecht tragende Regelung daß der Spediteur mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorzugehen und die Interessen des Versenders wahrzunehmen hat, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen so auszulegen, daß dieser das Speditionsrecht beherrschende Grundsatz und damit die vom Gesetz dem Spediteur auferlegte Pflicht zur Wahrung des Interesses des Versenders gewahrt bleibt: Unklare, nicht eindeutige Regelungen sind so zu verstehen, daß dieser Grundsatz nicht beeinträchtigt wird. Regelungen, die dem dargestellten Gedanken in einer mit den Zielen des Gesetzgebers unvereinbaren Weise widersprechen, müssen als unwirksam angesehen werden. Dabei darf aber nicht einseitig auf die Belange des Versenders abgestellt, sondern es muß ein billiger Ausgleich zwischen diesem und gerechtfertigten Belangen des Spediteurs gefunden werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 503/96
    Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 503/96
    Veröff: SZ 69/134

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104333

Dokumentnummer

JJR_19960604_OGH0002_0010OB00503_9600000_003