Rechtssatz RS0104511
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0104511
Entscheidungsdatum
26.03.1996
Rechtssatz
Im Verfahren über die Höhe einer dem Grunde nach bejahten Pönaleforderung wegen Verspätung könnte die Zahl der Tage, um die der bedungene Fertigstellungstermin überschritten wurde, oder auch der auf einen Tag entfallende Pönalebetrag zu prüfen sein, nicht mehr aber die Frage, ob die Verzögerung vom Beklagten verschuldet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104511
Dokumentnummer
JJR_19960326_OGH0002_0040OB02017_96P0000_001