Rechtssatz RS0104532
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0104532
Entscheidungsdatum
12.02.2013
Rechtssatz
Durch Streitanmerkungen werden am Patent oder an Rechten am Patent interessierte dritte Personen auf Meinungsverschiedenheiten bezüglich des bisherigen Registerstandes aufmerksam gemacht. Die Streitanmerkung zerstört den guten Glauben desjenigen, der aufgrund des umstrittenen Registerstandes eine weitere Eintragung erwirken will.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 2083/96v
Entscheidungstext OGH 30.04.1996 4 Ob 2083/96v
- 4 Ob 8/13z
Entscheidungstext OGH 12.02.2013 4 Ob 8/13z
Vgl; Beisatz: Anders als bei Anträgen auf Anmerkung eines Streits im Grundbuch gibt es im Patentrecht kein außerstreitiges Registerverfahren, dem dieser Antrag zugeordnet werden könnte. Wenn dieser in einem Zivilprozess gestellt wurde, ist daher darüber nach den Regeln des streitigen Verfahrens zu entscheiden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104532
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2013
Dokumentnummer
JJR_19960430_OGH0002_0040OB02083_96V0000_004