Rechtssatz RS0104983
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0104983
Entscheidungsdatum
07.09.2006
Rechtssatz
Ein Angriff auf die gemäß Art 91 Abs 2 B-VG ausschließlich den Geschworenen zugewiesene Beweiswürdigung ist unbeachtlich. Im Rahmen der vom Gesetz eingeräumten Überprüfbarkeit des Wahrspruchs ist nämlich allein maßgebend, ob nach den Denkgesetzen oder allgemein menschlicher Erfahrung erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der im Wahrspruch zum Ausdruck kommenden Tatsachenfeststellungen bestehen.Ein Angriff auf die gemäß Artikel 91, Absatz 2, B-VG ausschließlich den Geschworenen zugewiesene Beweiswürdigung ist unbeachtlich. Im Rahmen der vom Gesetz eingeräumten Überprüfbarkeit des Wahrspruchs ist nämlich allein maßgebend, ob nach den Denkgesetzen oder allgemein menschlicher Erfahrung erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der im Wahrspruch zum Ausdruck kommenden Tatsachenfeststellungen bestehen.
Entscheidungstexte
- 14 Os 124/96
Entscheidungstext OGH 17.09.1996 14 Os 124/96
- 15 Os 2/99
Entscheidungstext OGH 28.01.1999 15 Os 2/99
Beisatz: Mit der Forderung nach Anwendung des Zweifelsgrundsatzes wird im Nichtigkeitsverfahren unzulässig eine Beweiswürdigungsmaxime ins Spiel gebracht. (T1)
- 14 Os 116/99
Entscheidungstext OGH 20.06.2000 14 Os 116/99
- 13 Os 82/02
Entscheidungstext OGH 16.10.2002 13 Os 82/02
Auch
- 15 Os 81/06k
Entscheidungstext OGH 07.09.2006 15 Os 81/06k
Vgl auch; Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104983
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2026
Dokumentnummer
JJR_19960917_OGH0002_0140OS00124_9600000_002