Rechtssatz RS0105023
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0105023
Entscheidungsdatum
30.07.1996
Rechtssatz
Ein "einfacher Verschluß" ist - mangels näherer Umschreibung in den AVB - ein Behältnis, das einen gewissen Schutz gegen Wegnahme bietet. Die in einem gestohlenen PC eingebaute Festplatte kann nicht ohne weiteres aus dem PC entfernt werden. Der in einem versperrten Raum verwahrte PC ist für sie daher durchaus als ein solches Behältnis anzusehen. Daß der PC als ganzes gestohlen wurde, verbietet nicht die Beurteilung, daß er an sich keinen Schutz für die Wegnahme der Festplatte bot.
Schlagworte
Personalcomputer; Computer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105023
Dokumentnummer
JJR_19960730_OGH0002_0070OB02225_96Y0000_001