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Rechtssatz RS0105023

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0105023

Geschäftszahl

7Ob2225/96y

Entscheidungsdatum

30.07.1996

Norm

AEB allg

Rechtssatz

Ein "einfacher Verschluß" ist - mangels näherer Umschreibung in den AVB - ein Behältnis, das einen gewissen Schutz gegen Wegnahme bietet. Die in einem gestohlenen PC eingebaute Festplatte kann nicht ohne weiteres aus dem PC entfernt werden. Der in einem versperrten Raum verwahrte PC ist für sie daher durchaus als ein solches Behältnis anzusehen. Daß der PC als ganzes gestohlen wurde, verbietet nicht die Beurteilung, daß er an sich keinen Schutz für die Wegnahme der Festplatte bot.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Personalcomputer; Computer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105023

Dokumentnummer

JJR_19960730_OGH0002_0070OB02225_96Y0000_001