Rechtssatz RS0105266
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0105266
Entscheidungsdatum
04.07.1996
Rechtssatz
Ist einem pflichtteilsberechtigten Erben ein Legat ausgesetzt oder ist ein sonstiger Legatar pflichtteilsberechtigt, so wird der Legatsanspruch bis zur Höhe der Pflichtteilsdeckung unter die Pflichtteilsansprüche gereiht, geht also den sonstigen Vermächtnissen vor, eine darüber hinausgehende Zuwendung unterliegt der Kürzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105266
Dokumentnummer
JJR_19960704_OGH0002_0060OB00666_9500000_002