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Rechtssatz RS0105538

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0105538

Geschäftszahl

4Ob2078/96h

Entscheidungsdatum

25.06.1996

Rechtssatz

Leistet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung den veräußernden Gesellschaftern Sicherheiten für die Verbindlichkeiten des Käufers, dann kann darin ein Verstoß gegen Paragraph 82, GmbHG liegen. Anders als nach Paragraph 30, dGmbHG hängt die Unzulässigkeit einer Sicherheitenbestellung nicht davon ab, ob die dafür notwendige Rückstellung zu einer Unterbilanz führt, weil Paragraph 82, GmbHG das gesamte Gesellschaftsvermögen und nicht nur den dem Stammkapital entsprechenden Teil schützt. Die Bestellung einer Sicherheit für Gesellschafterverbindlichkeiten am Gesellschaftsvermögen ist zulässig, wenn die Organe der Zielgesellschaft bei gewissenhafter Prüfung annehmen konnten, daß die Zielgesellschaft in der Lage sein werde, die Kreditrückzahlungen zu "verdienen", und wenn die Sicherheitenbestellung dem Fremdvergleich standhält, das heißt zu Bedingungen erfolgt, die auch einem Außenstehenden eingeräumt würden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 2078/96h
    Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Ob 2078/96h
    Veröff: SZ 69/149

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105538

Dokumentnummer

JJR_19960625_OGH0002_0040OB02078_96H0000_008