Rechtssatz RS0105945
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0105945
Entscheidungsdatum
19.02.2014
Rechtssatz
Der allgemeine Ausschluß der Umstandsklausel umfaßt jede Änderung der Sachlage somit bei einem im Zuge des Scheidungsverfahrens abgeschlossenen Unterhaltsvergleich auch den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft durch die Unterhaltsberechtigte. Die vertragliche Zusicherung von Unterhalt auch für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft ist nicht sittenwidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105945
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2014
Dokumentnummer
JJR_19960910_OGH0002_0030OB00076_9500000_001