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Rechtssatz RS0105986

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0105986

Geschäftszahl

5Ob540/95

Entscheidungsdatum

24.09.1996

Rechtssatz

Die Wechselbegebung, mit der sich der Wechselinhaber bezahlt machen will, ist eine von der Einlösung des Wechsels verschiedene, selbständige und daher auch gesondert anzufechtende Rechtshandlung; dies ergibt sich nicht nur aus der Tatsache, daß dem Anfechtungskläger jeweils eine andere Person, nämlich der Indossatar statt des Indossanten, als Anfechtungsgegner gegenübersteht, sondern auch aus dem Umstand, daß die Anfechtung von Wechselzahlungen weitreichenden Einschränkungen (Paragraph 33, Absatz eins, KO) unterworfen ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 540/95
    Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob 540/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105986

Dokumentnummer

JJR_19960924_OGH0002_0050OB00540_9500000_002