Rechtssatz RS0106060
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106060
Entscheidungsdatum
29.10.1996
Rechtssatz
Die Nichterwähnung der Nutzwertänderung bei den möglichen Abweichungen vom gesetzlichen - strikt anteilsbezogenen - Verteilungsschlüssel in § 19 Abs 1 WEG stellt keine ungewollte Gesetzeslücke dar, die durch Analogie geschlossen werden könnte.Die Nichterwähnung der Nutzwertänderung bei den möglichen Abweichungen vom gesetzlichen - strikt anteilsbezogenen - Verteilungsschlüssel in Paragraph 19, Absatz eins, WEG stellt keine ungewollte Gesetzeslücke dar, die durch Analogie geschlossen werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106060
Dokumentnummer
JJR_19961029_OGH0002_0050OB02298_96V0000_008