Rechtssatz RS0106063
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106063
Entscheidungsdatum
10.09.1996
Rechtssatz
Es bildet keinen Abweisungsgrund, wenn eine Machthabervollmacht zwar in dem im Antrag enthaltenen Beschlußentwurf nicht ausdrücklich als Eintragungsgrundlage bezeichnet, aber im Rubrum des Gesuches angeführt und diesem beigelegt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106063
Dokumentnummer
JJR_19960910_OGH0002_0050OB02202_96A0000_002