Rechtssatz RS0106102
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106102
Entscheidungsdatum
18.10.2017
Rechtssatz
Mit dem eigenmächtigen Schwarzfahrer haften der Betriebsunternehmer der Eisenbahn und der Halter des Kraftfahrzeug dann solidarisch, wenn sie selbst oder ihr Betriebsgehilfe die Schwarzfahrt schuldhaft ermöglicht haben, daß heißt eine für die unbefugte Benützung günstige Bedingung gesetzt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106102
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2017
Dokumentnummer
JJR_19961212_OGH0002_0020OB02396_96H0000_001