Rechtssatz RS0106214
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106214
Entscheidungsdatum
17.12.1996
Rechtssatz
Unter "Eigengebrauch" im Sinne des § 2 Abs 15 AMG kann nur die unentgeltliche Abgabe an (zB) Mitarbeiter verstanden werden; die - wenn auch durch ein Pauschalentgelt für mehrere Leistungen abgegoltene - entgeltliche Abgabe ist kein Eigengebrauch.Unter "Eigengebrauch" im Sinne des Paragraph 2, Absatz 15, AMG kann nur die unentgeltliche Abgabe an (zB) Mitarbeiter verstanden werden; die - wenn auch durch ein Pauschalentgelt für mehrere Leistungen abgegoltene - entgeltliche Abgabe ist kein Eigengebrauch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106214
Dokumentnummer
JJR_19961217_OGH0002_0040OB02374_96P0000_002