Rechtssatz RS0106216
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106216
Entscheidungsdatum
17.12.1996
Norm
ApothekenG §36
UWG §14 B2
Rechtssatz
Die Entstehungsgeschichte des § 36 ApG zeigt, daß den Anstaltsapotheken nur jene Befugnisse eingeräumt werden sollten, die unter Bedachtnahme auf die Interessen der öffentlichen Apotheken für die Krankenanstalten notwendig erschienen. Daraus folgt aber nicht, daß nur Apotheken oder der Österreichische Apothekerverband einen Verstoß gegen das Apothekengesetz gerichtlich geltend machen können, sondern auch Pharmaunternehmen.Die Entstehungsgeschichte des Paragraph 36, ApG zeigt, daß den Anstaltsapotheken nur jene Befugnisse eingeräumt werden sollten, die unter Bedachtnahme auf die Interessen der öffentlichen Apotheken für die Krankenanstalten notwendig erschienen. Daraus folgt aber nicht, daß nur Apotheken oder der Österreichische Apothekerverband einen Verstoß gegen das Apothekengesetz gerichtlich geltend machen können, sondern auch Pharmaunternehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106216
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009
Dokumentnummer
JJR_19961217_OGH0002_0040OB02374_96P0000_004