Rechtssatz RS0106332
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106332
Entscheidungsdatum
26.07.1996
Rechtssatz
Das Konkursgericht darf die Schließung eines fortgeführten Unternehmens solange nicht anordnen, als eine Tilgung der durch die Unternehmensfortführung entstehenden Masseverbindlichkeiten aus deren Erlösen überwiegend wahrscheinlich bleibt. Dem steht nicht die vom Masseverwalter als Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern zu beachtende Fürsorgepflicht entgegen. Diese wird durch das nach der Konkursordnung zu fordernde rechtmäßige Verhalten des Masseverwalters beschränkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106332
Dokumentnummer
JJR_19960726_OGH0002_0010OB02050_96V0000_003