Rechtssatz RS0106434
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106434
Entscheidungsdatum
18.09.1996
Rechtssatz
Der Zweck des Art 29 EGBGB, den Bedürfnissen eines angemessenen Verbraucherschutzes Rechnung zu tragen, spricht dafür, daß der Anwendungsbereich der Ausnahme des Art 29 Abs 4 bewußt auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland beschränkt wurde.Der Zweck des Artikel 29, EGBGB, den Bedürfnissen eines angemessenen Verbraucherschutzes Rechnung zu tragen, spricht dafür, daß der Anwendungsbereich der Ausnahme des Artikel 29, Absatz 4, bewußt auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland beschränkt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106434
Dokumentnummer
JJR_19960918_OGH0002_0070OB00592_9500000_001