Rechtssatz RS0106448
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106448
Entscheidungsdatum
09.12.1996
Rechtssatz
Auch die Vereinbarung eines Preisbestandteils (hier: Kosten für das Sammeln von Altbatterien) kann ein kartellrechtlich relevanter Sachverhalt sein, und zwar auch bei Fehlen einer Überwälzungpflicht auf die nachfolgende Wirtschaftstufe. Die Frage der Überwälzungpflicht ist nur insofern relevant, als dann von einem Gesamtkartell der Beteiligten unter Einbeziehung der nachfolgenden Wirtschaftsstufe auszugehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106448
Dokumentnummer
JJR_19961209_OGH0002_0160OK00011_9600000_001