Rechtssatz RS0106612
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106612
Entscheidungsdatum
18.12.1996
Rechtssatz
Die Übertragung von Sicherungseigentum an einem Warenlager (im Wert von zwanzig Millionen Schilling) kommt nicht wirksam zustande, wenn das Warenlager ungeachtet der Bestellung eines "Lagerhalters" (eines Angestellten des Sicherungsgebers) für jeden Bediensteten für zugänglich blieb, laufend Halbprodukte und Fertigprodukte aus dem Warenlager entnommen wurden und an deren Stelle andere in das Lager gebracht wurden, und der Lagerhalter auf nachträgliche Kontrollen beschränkt blieb.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106612
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011
Dokumentnummer
JJR_19961218_OGH0002_0030OB02442_96F0000_001