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Rechtssatz RS0106614

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0106614

Geschäftszahl

7Ob2048/96v; 3Ob247/15t

Entscheidungsdatum

20.01.2016

Rechtssatz

Wird dem Bestandnehmer schon im Bestandvertrag vom Bestandgeber ein Weitergaberecht schlechthin eingeräumt, nämlich das Recht, durch bloße Erklärung (aber erst durch diese) alle Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis auf einen Dritten mit der Wirkung zu übertragen, daß es einer weiteren Erklärung des Bestandgebers nicht bedarf, ist doch auch im Fall einer Ausübung des Weitergaberechts durch ein Legat die Anzeige der Weitergabe an den Bestandgeber erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106614

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2016

Dokumentnummer

JJR_19970129_OGH0002_0070OB02048_96V0000_001