Rechtssatz RS0106614
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106614
Entscheidungsdatum
20.01.2016
Rechtssatz
Wird dem Bestandnehmer schon im Bestandvertrag vom Bestandgeber ein Weitergaberecht schlechthin eingeräumt, nämlich das Recht, durch bloße Erklärung (aber erst durch diese) alle Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis auf einen Dritten mit der Wirkung zu übertragen, daß es einer weiteren Erklärung des Bestandgebers nicht bedarf, ist doch auch im Fall einer Ausübung des Weitergaberechts durch ein Legat die Anzeige der Weitergabe an den Bestandgeber erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106614
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2016
Dokumentnummer
JJR_19970129_OGH0002_0070OB02048_96V0000_001