Rechtssatz RS0106677
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106677
Entscheidungsdatum
12.08.1996
Rechtssatz
Unter einem "Fachhändler" wird üblicherweise ein Händler verstanden, den vertragliche Beziehungen mit dem Erzeugungsunternehmen oder Vertriebsunternehmen verbinden, auf dessen Produkt(e) er sich spezialisiert hat. Die Bezeichnung als "Kärcher - Fachhändler" ist zur Irreführung geeignet, wenn der Händler entgegen dem bei den beteiligten Verkehrskreisen erweckten Anschein nicht Vertragshändler des mit dem Vertrieb von Kärcher-Produkten in Österreich befaßten Unternehmens ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106677
Dokumentnummer
JJR_19960812_OGH0002_0040OB02137_96K0000_001