Rechtssatz RS0106765
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106765
Entscheidungsdatum
26.11.1996
Rechtssatz
Ob ein über eine Nebenfläche abgeschlossener Bestandvertrag mit dem - früher begründeten - Hauptmietverhältnis eine Einheit im Sinne des § 1 Abs 1 MRG bildet, hängt ausschließlich vom Parteiwillen ab.Ob ein über eine Nebenfläche abgeschlossener Bestandvertrag mit dem - früher begründeten - Hauptmietverhältnis eine Einheit im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, MRG bildet, hängt ausschließlich vom Parteiwillen ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106765
Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_0010OB02135_96V0000_001