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Rechtssatz RS0106805

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0106805

Geschäftszahl

1Ob2373/96v

Entscheidungsdatum

16.12.1996

Rechtssatz

Hat der Schuldner niemals erklärt, seine Ratenverpflichtungen nicht erfüllen zu wollen, sondern lediglich lange Zeit hindurch keine Zahlungen geleistet, so reicht dies und der Umstand, daß er in Haft genommen wurde und damit aller Wahrscheinlichkeit nach keine laufenden Einkünfte mehr hatte, ebensowenig für die Annahme aus, er sei nicht gewillt, den Vertrag zu erfüllen, wie der Umstand, daß ein Ansuchen an die klagende Partei, den aus dem Kreditvertrag aushaftenden Betrag umzuschulden, abschlägig beschieden wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 2373/96v
    Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 2373/96v
    Veröff: SZ 69/280

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106805

Dokumentnummer

JJR_19961216_OGH0002_0010OB02373_96V0000_005