Rechtssatz RS0106951
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106951
Entscheidungsdatum
15.01.1997
Rechtssatz
Der interne Rückgriffsanspruch eines im Rahmen der Produkthaftung Ersatzpflichtigen gegen Mithaftende beruht nicht in einer Schadenersatzpflicht, sondern auf dem Gemeinschaftsverhältnis. Der Ausgleichsanspruch des in Anspruch genommenen Solidarschuldners ist ein selbständiger Anspruch, dessen Art und Umfang sich nach dem zwischen den Mitschuldnern bestehenden Verhältnis richtet. Es ist ein dem Aufwandersatz nach § 1042 ABGB ähnlicher selbständiger Anspruch.Der interne Rückgriffsanspruch eines im Rahmen der Produkthaftung Ersatzpflichtigen gegen Mithaftende beruht nicht in einer Schadenersatzpflicht, sondern auf dem Gemeinschaftsverhältnis. Der Ausgleichsanspruch des in Anspruch genommenen Solidarschuldners ist ein selbständiger Anspruch, dessen Art und Umfang sich nach dem zwischen den Mitschuldnern bestehenden Verhältnis richtet. Es ist ein dem Aufwandersatz nach Paragraph 1042, ABGB ähnlicher selbständiger Anspruch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106951
Dokumentnummer
JJR_19970115_OGH0002_0090OB02138_96V0000_001