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Rechtssatz RS0107049×

Rechtssatz RS0107049

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0107049

Geschäftszahl

3Bkd7/96; 1Bkd3/08; 1Bkd2/09; 15Bkd3/12; 13Bkd3/11; 20Os1/15w

Entscheidungsdatum

08.05.2015

Rechtssatz

Die Übermittlung einer wiederholt geforderten Abrechnung erst nach 5 Monaten und die Auszahlung eines Guthabens gar erst nach 7 bis 8 Monaten ist ein schweres Vergehen eines Anwaltes und keineswegs, wie der Berufungswerber vermeint, als "Lappalie" zu qualifizieren. Dies insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die gewissenhafte rasche Abrechnung sowie die Gebarung von bzw. mit fremdem Geld eine der wichtigsten Berufspflichten eines Anwaltes darstelle, deren Nichterfüllung oder Nichteinhaltung vom Gesetzgeber zu Recht pönalisiert wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Bkd 7/96
    Entscheidungstext OGH 17.03.1997 3 Bkd 7/96
  • 1 Bkd 3/08
    Entscheidungstext OGH 08.09.2008 1 Bkd 3/08
    Vgl; Beisatz: Hier: Übermittlung der aufgetragenen Sachwalterschaftsabrechnung an das Gericht erst nach mehrmaliger Aufforderung. (T1)
  • 1 Bkd 2/09
    Entscheidungstext OGH 15.06.2009 1 Bkd 2/09
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Jahrelanges Nichterstellen einer Endabrechnung durch den Rechtsanwalt, obwohl er laut Teilungsvertrag dazu verpflichtet gewesen wäre und trotz zahlreicher Urgenzen durch die Miteigentümer. (T2); Beisatz: Im vorliegenden Fall ging die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission vom Vorliegen eines Dauerdelikts aus, weil der Disziplinarbeschuldigte wegen des Nichterstellens der Endabrechnung bereits einmal verurteilt worden war, und erachtete es zur Vermeidung unbilliger und zufälliger Ergebnisse für angebracht, auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 StGB den Unrechtsgehalt der Tat in seiner Gesamtheit zu beurteilen und den Disziplinarbeschuldigten so zu stellen, wie er stünde, wenn der gesamte Deliktszeitraum auf einmal abgeurteilt worden wäre. (T3)
  • 15 Bkd 3/12
    Entscheidungstext OGH 23.07.2012 15 Bkd 3/12
    Vgl auch
  • 13 Bkd 3/11
    Entscheidungstext OGH 17.07.2012 13 Bkd 3/11
    Vgl auch; nur: Die gewissenhafte rasche Abrechnung stellt eine wichtige Berufspflicht des Anwalts dar. (T4)
  • 20 Os 1/15w
    Entscheidungstext OGH 08.05.2015 20 Os 1/15w
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107049

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2015

Dokumentnummer

JJR_19970317_OGH0002_003BKD00007_9600000_001