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Entscheidung 20 Os 1/15w×

Entscheidung 20 Os 1/15w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0055109 Rechtssatz 09.05.1994Strafrecht
Die Abrechnung mit dem Klienten über eine Akontozahlung erst mehr als vier Monate nach Aufforderung hiezu begründet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes und jenes der Berufspflichtenverletzung und zwar auch dann, wen …
RS0055151 Rechtssatz 03.10.1994Undefined
Aus § 10 in Verbindung mit §§ 17 und 43 RL-BA 1977 und nach gefestigter Standesauffassung gehört es zu den vornehmsten Pflichten des Rechtsanwaltes, bei der Gebarung von Klientengeldern besondere Sorgfalt anzuwenden. Es stellt einen schweren Verstoß gegen d …
RS0055629 Rechtssatz 04.09.1958Undefined
Peinlichste Genauigkeit bei Legung der Honorarnote an den Klienten ist Pflicht des Rechtsanwaltes.
RS0107049 Rechtssatz 17.03.1997Strafrecht
Die Übermittlung einer wiederholt geforderten Abrechnung erst nach 5 Monaten und die Auszahlung eines Guthabens gar erst nach 7 bis 8 Monaten ist ein schweres Vergehen eines Anwaltes und keineswegs, wie der Berufungswerber vermeint, als "Lappalie" zu qualif …
RS0114926 Rechtssatz 04.04.2001Strafrecht
Wurde durch die zu lange Verfahrensdauer Art 6 Abs 1 MRK verletzt, ist dies bei Ausmessung der Strafhöhe ausreichend zu berücksichtigen.
RS0128656 Rechtssatz 17.04.2013Strafrecht
Der Verzicht des RStDG auf die in der StPO vorgesehene Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe bedeutet, dass der von den Kategorien der (die Schuldfrage betreffenden) Nichtigkeitsgründe erfasste Fehlerbereich von der Berufung wegen des Ausspruches ü …