Rechtssatz RS0107108
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107108
Entscheidungsdatum
12.11.1996
Rechtssatz
Wird zusammen mit einer Tankstelle in einem Verkaufslokal von zweihundert Quadratmeter Größe ein sogenannter "Mini Markt" betrieben, der alle Ausstattungsdetails eines Supermarktes aufweist, so wird damit weder der Charakter eines Tankstellenbetriebs noch der eines Buffetbetriebs gewahrt, bestimmen doch die in Regalen übersichtlich aufgestellten Waren und das reichhaltige Warenangebot den Eindruck des Geschäftslokals.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107108
Dokumentnummer
JJR_19961112_OGH0002_0040OB02315_96M0000_004