Rechtssatz RS0107114
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107114
Entscheidungsdatum
12.11.1996
Rechtssatz
Die nicht auf einer Vereinbarung beruhende Setzung eines Zahlungszieles in einer Rechnung ist eine sogenannte "reine Stundung", so daß vor dem Erreichen des Zahlungszieles die Forderung nicht geltend gemacht werden kann, und der Lauf der Verjährungsfrist gehemmt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107114
Dokumentnummer
JJR_19961112_OGH0002_0040OB02265_96H0000_001