Rechtssatz RS0107192
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107192
Entscheidungsdatum
26.03.1997
Rechtssatz
Vertragsbedienstete, deren tatsächliche Verwendung als Vertragsassistent ununterbrochen wenigstens vier Jahre gedauert hat, haben grundsätzlich Anspruch auf eine Abfertigung. Zeiten des ordentlichen Präsenzdienstes sind auf die Dauer der Dienstzeit anzurechnen. § 52 Abs 2 VBG in der Fassung vor der Novelle BGBl 1996/375 steht dem nicht entgegen.Vertragsbedienstete, deren tatsächliche Verwendung als Vertragsassistent ununterbrochen wenigstens vier Jahre gedauert hat, haben grundsätzlich Anspruch auf eine Abfertigung. Zeiten des ordentlichen Präsenzdienstes sind auf die Dauer der Dienstzeit anzurechnen. Paragraph 52, Absatz 2, VBG in der Fassung vor der Novelle BGBl 1996/375 steht dem nicht entgegen.
Schlagworte
Ergangen zu § 52 Abs 2 VBG in der Fassung vor der Novelle BGBl
1996/375.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107192
Dokumentnummer
JJR_19970326_OGH0002_009OBA00085_97H0000_001