Rechtssatz RS0107205
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107205
Entscheidungsdatum
20.03.1997
Norm
ABGB §1311 IIc
HfD vom 6.6.1838 JGS Nr 277
Rechtssatz
Das Hofdekret ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB. Dem am Versteigerungsverfahren Geschädigten (betreibender Gläubiger, Verpflichteter) steht gegen den an einer verbotenen Verabredung Beteiligten ein Schadenersatzanspruch zu. Der Schädiger hat den Geschädigten so zu stellen, wie er ohne das schuldhafte Verhalten gestellt wäre.Das Hofdekret ist ein Schutzgesetz im Sinne des Paragraph 1311, ABGB. Dem am Versteigerungsverfahren Geschädigten (betreibender Gläubiger, Verpflichteter) steht gegen den an einer verbotenen Verabredung Beteiligten ein Schadenersatzanspruch zu. Der Schädiger hat den Geschädigten so zu stellen, wie er ohne das schuldhafte Verhalten gestellt wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107205
Dokumentnummer
JJR_19970320_OGH0002_0060OB02024_96G0000_001