Rechtssatz RS0107209
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107209
Entscheidungsdatum
14.01.1997
Rechtssatz
Ein auf Ausschließung eines Wohnungseigentümers gerichteter Anspruch iSd § 22 WEG ist nicht schon mit der Veräußerung des Liegenschaftsanteils des Betroffenen, sondern erst mit der Räumung des Wohnungseigentumsobjektes (der Entfernung des pflichtvergessenen Wohnungseigentümers) erfüllt.Ein auf Ausschließung eines Wohnungseigentümers gerichteter Anspruch iSd Paragraph 22, WEG ist nicht schon mit der Veräußerung des Liegenschaftsanteils des Betroffenen, sondern erst mit der Räumung des Wohnungseigentumsobjektes (der Entfernung des pflichtvergessenen Wohnungseigentümers) erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107209
Dokumentnummer
JJR_19970114_OGH0002_0050OB02431_96B0000_004