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Rechtssatz RS0107244

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0107244

Geschäftszahl

6Ob2144/96d

Entscheidungsdatum

12.03.1997

Rechtssatz

Verbesserungskosten im Rahmen der Gewährleistung: Die Verbesserung kann nicht dazu führen, daß vom Vertragsinhalt abgewichen wird. Ist der vereinbarte Erfolg nicht erreichbar, weil zur Herstellung eines funktionstüchtigen Werkes von der Vereinbarung abgewichen werden mußte, ist der Mangel unbehebbar. Wird das Werk unter Abänderung (untauglicher) Pläne und Vorgaben "verbessert", ist dies nicht mehr der ursprünglich geschuldete Erfolg. Solche Kosten können im Rahmen der Gewährleistung nicht begehrt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107244

Dokumentnummer

JJR_19970312_OGH0002_0060OB02144_96D0000_001