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Rechtssatz RS0107255

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0107255

Geschäftszahl

7Ob2327/96y

Entscheidungsdatum

26.02.1997

Rechtssatz

Durch die Bestimmung des Paragraph 14, Szbg ROG soll die aktive Bodenpolitik der Gemeinde durch privatwirtschaftliche Maßnahmen verwirklicht werden. Der Gesetzgeber sah sich dazu veranlaßt, weil die Verknappung auf dem Grundstücksmarkt ausschließlich auf dem Horten von Grundstücken durch die Grundeigentümer beruht. Ein Zwang zum Vertragsabschluß besteht allerdings nicht. Die Grundeigentümer werden aber motiviert, derartige Verträge abzuschließen, weil sie sonst nicht in den Genuß der wertsteigernden Baulandwidmung kommen. Zur Preisbildung bei solchen Baulandgrundstücken enthält das Szbg ROG nichts. Eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Werte oder ein grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung können zur Aufhebung des Vertrages gemäß Paragraph 879, ABGB oder Paragraph 934, ABGB führen. Beurteilungsgrundlage für die laesio enormis kann nur der Baugrundwert sein (im konkreten Fall der Marktwert für vergleichbares Bauland zur Errichtung sozialen Wohnbaus).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107255

Dokumentnummer

JJR_19970226_OGH0002_0070OB02327_96Y0000_001