Rechtssatz RS0107286
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107286
Entscheidungsdatum
17.09.2015
Rechtssatz
Der an der Zerrüttung der Ehe allein schuldige Teil, der danach weitere Eheverfehlungen setzt, kann sich nicht auf die Verwirkung des Scheidungsrechtes durch den an der Zerrüttung schuldlosen Teil mit der Begründung berufen, dieser habe nicht binnen 6 Monaten nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung die Ehescheidungsklage eingebracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107286
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2015
Dokumentnummer
JJR_19970130_OGH0002_0080OB02119_96T0000_001