Rechtssatz RS0107333
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107333
Entscheidungsdatum
24.02.2000
Rechtssatz
Gebrauchsüberlassungen können mangels einer § 32a dGmbHG entsprechenden Bestimmung nur dann eigenkapitalersetzender Charakter beigemessen werden, wenn die Anschaffung des der Gesellschaft von deren Gesellschafter überlassenen Gegenstands mit Rücksicht auf dessen Wert eine Unterbilanz beziehungsweise Überschuldung zeitigte.Gebrauchsüberlassungen können mangels einer Paragraph 32 a, dGmbHG entsprechenden Bestimmung nur dann eigenkapitalersetzender Charakter beigemessen werden, wenn die Anschaffung des der Gesellschaft von deren Gesellschafter überlassenen Gegenstands mit Rücksicht auf dessen Wert eine Unterbilanz beziehungsweise Überschuldung zeitigte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107333
Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_0010OB02044_96M0000_004