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Rechtssatz RS0107451×

Rechtssatz RS0107451

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0107451

Entscheidungsdatum

24.04.2009

Rechtssatz

Bedarf ein Anspruchswerber beim Einsalben an für ihn nicht zugänglichen Rückenbereichen und Schulterbereichen der Beiziehung einer Hilfsperson, so kann dies nur dann pflegegeldmäßige Bedeutung erlangen (und wäre dann wohl dem Begriff der "Einnahme von Medikamenten" im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, EinstV am ehesten gleichzuhalten), wenn es sich um einen Anspruchswerber handelt, der aufgrund besonderer körperlicher oder geistiger (sonstiger!) Behinderungen (Gebrechen) nicht in der Lage ist, unzulängliche Stellen seines Oberkörpers zum Einsalben zu erreichen. Kann hingegen auch ein ansonsten völlig Gesunder, nicht Behinderter diese Körperstellen ebenfalls nicht selbst erreichen, so unterscheidet sich der Anspruchswerber - trotz seiner Krankheit - diesbezüglich nicht von einem "normalen" (unbehinderten) Menschen, sodaß er insoweit auch nicht den Schutz für Behinderte beim Pflegegeld beanspruchen kann.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 38/97d
    Entscheidungstext OGH 18.03.1997 10 ObS 38/97d
  • 10 ObS 102/98t
    Entscheidungstext OGH 23.06.1998 10 ObS 102/98t
  • 10 ObS 295/98z
    Entscheidungstext OGH 13.10.1998 10 ObS 295/98z
    Vgl auch
  • 10 ObS 158/99d
    Entscheidungstext OGH 31.08.1999 10 ObS 158/99d
    Vgl auch
  • 10 ObS 206/00t
    Entscheidungstext OGH 25.07.2000 10 ObS 206/00t
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Absaugen infolge Schlucklähmung. (T1)
  • 10 ObS 162/04b
    Entscheidungstext OGH 09.11.2004 10 ObS 162/04b
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Sondenernährung wegen Schluckstörung. (T2)
  • 10 ObS 122/08a
    Entscheidungstext OGH 24.04.2009 10 ObS 122/08a
    Vgl; Beisatz: Hier: Es bestehen keine Bedenken, den Betreuungsaufwand für die von nicht pflegebedürftigen Personen gewöhnlich eigenständig im häuslichen Bereich durchgeführte Ernährung bzw Verabreichung von Medikamenten über die PEG-Sonde als Pflegebedarf im Sinne der einschlägigen Pflegegeldgesetze anzuerkennen. (T3); Veröff: SZ 2009/25

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107451

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2012

Dokumentnummer

JJR_19970318_OGH0002_010OBS00038_97D0000_002