Rechtssatz RS0107604
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107604
Entscheidungsdatum
22.04.1997
Rechtssatz
Wird ein Teil des Nachlasses durch (hier:) Erbsentschlagung frei, so erhält der gesetzliche Erbe auch dann seine Quote, wenn er im Testament auf einen bestimmten Teil eingesetzt ist. § 562 ABGB betrifft nur die Erbfolge aufgrund des Testamentes.Wird ein Teil des Nachlasses durch (hier:) Erbsentschlagung frei, so erhält der gesetzliche Erbe auch dann seine Quote, wenn er im Testament auf einen bestimmten Teil eingesetzt ist. Paragraph 562, ABGB betrifft nur die Erbfolge aufgrund des Testamentes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107604
Dokumentnummer
JJR_19970422_OGH0002_0040OB00088_97P0000_003