Rechtssatz RS0107616
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107616
Entscheidungsdatum
10.04.1997
Rechtssatz
Schon durch die Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen liegt kein unabwendbares Ereignis vor, weil damit ein erhöhtes Risiko in Kauf genommen wird, das schon durch die Nichtteilnahme an Rennen abgewendet werden kann.
Schlagworte
SW: Autorennen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107616
Dokumentnummer
JJR_19970410_OGH0002_0020OB00149_97V0000_003