Rechtssatz RS0107635
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107635
Entscheidungsdatum
21.12.2009
Rechtssatz
Der Treugeber kann im Konkurs seines Treuhänders die von diesem für den Treugeber angeschafften und gehaltenen Vermögenswerte verfolgen und aussondern, insbesondere also auch die aus einer Anlagebeteiligung erwachsenden Rechte.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 2352/96t
Entscheidungstext OGH 10.04.1997 6 Ob 2352/96t
Veröff: SZ 70/63
- 1 Ob 320/99m
Entscheidungstext OGH 22.02.2000 1 Ob 320/99m
Auch; Beisatz: Der Aussonderungsanspruch bezieht sich aber nur auf die Herausgabe dessen, was die Treuhänderin zur Befriedigung ihres Anspruchs auf Leistung eines Auseinandersetzungsguthabens aus dem Vermögen der KG erlangen sollte. (T1)
- 8 Ob 131/07h
Entscheidungstext OGH 10.07.2008 8 Ob 131/07h
Auch
- 8 Ob 12/09m
Entscheidungstext OGH 21.12.2009 8 Ob 12/09m
Vgl aber; Beisatz: Eine Vereinbarung, derzufolge die Verkäufer nach wirksamer Übertragung des verkauften Geschäftsanteils an einer GmbH den dafür gezahlten Kaufpreis für den Fall der Ausübung eines Rückverkaufsrechts des Käufers „treuhändig" für den Käufer halten und dabei das wirtschaftliche Risiko (etwa einer verlustbringenden Veranlagung) tragen sollen, gewährt dem Käufer im Konkurs der Verkäufer kein Aussonderungsrecht. Durch die Geltendmachung des Rückverkaufsrechts im Sinn des § 1071 ABGB entsteht lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung des (im Voraus festgelegten) Rückkaufpreises gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile. Die dargestellte Nebenabrede der Parteien rechtfertigt es nicht, die Forderungen gegen die Bank als den Verkäufern wirtschaftlich fremdes Vermögen anzusehen; sie kann daher keinen Aussonderungsgrund bilden. (T2);
Bem: Siehe auch RS0125600. (T3);
Veröff: SZ 2009/173
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107635
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2013
Dokumentnummer
JJR_19970410_OGH0002_0060OB02352_96T0000_001