Rechtssatz RS0107751
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107751
Entscheidungsdatum
18.12.2009
Rechtssatz
Der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat gegen die Gesellschaft nicht nur einen Anspruch auf Ausfolgung einer Abschrift des Jahresabschlusses (§ 22 Abs 2 GmbHG), sondern auch einen Anspruch auf Aufstellung dieses Jahresabschlusses. Dieser Anspruch besteht jedoch bei Unmöglichkeit der Leistung, etwa wegen des Verlustes und der Unmöglichkeit der Rekonstruierung der für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Unterlagen, nicht.Der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat gegen die Gesellschaft nicht nur einen Anspruch auf Ausfolgung einer Abschrift des Jahresabschlusses (Paragraph 22, Absatz 2, GmbHG), sondern auch einen Anspruch auf Aufstellung dieses Jahresabschlusses. Dieser Anspruch besteht jedoch bei Unmöglichkeit der Leistung, etwa wegen des Verlustes und der Unmöglichkeit der Rekonstruierung der für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Unterlagen, nicht.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 33/97i
Entscheidungstext OGH 19.06.1997 6 Ob 33/97i
- 6 Ob 119/01w
Entscheidungstext OGH 06.06.2001 6 Ob 119/01w
Vgl auch; Beisatz: Hier: Zweiter Rechtsgang zu 6 Ob 33/97i. (T1)
- 6 Ob 134/09p
Entscheidungstext OGH 18.12.2009 6 Ob 134/09p
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107751
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010
Dokumentnummer
JJR_19970619_OGH0002_0060OB00033_97I0000_001