Rechtssatz RS0107908
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107908
Entscheidungsdatum
13.02.1997
Rechtssatz
Wenn eine Personengesellschaft nur oder auch zu dem Zweck gegründet wird, ein gekauftes Unternehmen fortzuführen, so kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, daß bei der Firmenbildung zunächst die Vorschrift des § 19 HGB einzuhalten wäre, dann aber unverzüglich der schon verwirklichte Sachverhalt, der sämtliche Voraussetzungen des § 22 HGB erfüllt, zum Gegenstand eines neuerlichen Firmenbuchverfahrens zu machen wäre.Wenn eine Personengesellschaft nur oder auch zu dem Zweck gegründet wird, ein gekauftes Unternehmen fortzuführen, so kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, daß bei der Firmenbildung zunächst die Vorschrift des Paragraph 19, HGB einzuhalten wäre, dann aber unverzüglich der schon verwirklichte Sachverhalt, der sämtliche Voraussetzungen des Paragraph 22, HGB erfüllt, zum Gegenstand eines neuerlichen Firmenbuchverfahrens zu machen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107908
Dokumentnummer
JJR_19970213_OGH0002_0060OB02288_96F0000_001