Rechtssatz RS0107920
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107920
Entscheidungsdatum
28.05.1997
Rechtssatz
Wurde mit einer Schauspielerin des Burgtheaters, die auch gleichzeitig dem Betriebsrat des künstlerischen Personals angehört, im Sinne des § 2a Abs 4 BThPG über die Altersgrenze von fünfundsechzig Jahren hinaus eine Verlängerung des Dienstverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum, der aber kürzer ist als die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates, vereinbart, endet trotzdem das Dienstverhältnis nach Ablauf dieses Zeitraumes, wenn des Bundesministerium für Finanzen einer weiteren Verlängerung nicht mehr zustimmt.Wurde mit einer Schauspielerin des Burgtheaters, die auch gleichzeitig dem Betriebsrat des künstlerischen Personals angehört, im Sinne des Paragraph 2 a, Absatz 4, BThPG über die Altersgrenze von fünfundsechzig Jahren hinaus eine Verlängerung des Dienstverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum, der aber kürzer ist als die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates, vereinbart, endet trotzdem das Dienstverhältnis nach Ablauf dieses Zeitraumes, wenn des Bundesministerium für Finanzen einer weiteren Verlängerung nicht mehr zustimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107920
Dokumentnummer
JJR_19970528_OGH0002_009OBA00077_97G0000_002