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Rechtssatz RS0107920×

Rechtssatz RS0107920

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0107920

Geschäftszahl

9ObA77/97g

Entscheidungsdatum

28.05.1997

Rechtssatz

Wurde mit einer Schauspielerin des Burgtheaters, die auch gleichzeitig dem Betriebsrat des künstlerischen Personals angehört, im Sinne des Paragraph 2 a, Absatz 4, BThPG über die Altersgrenze von fünfundsechzig Jahren hinaus eine Verlängerung des Dienstverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum, der aber kürzer ist als die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates, vereinbart, endet trotzdem das Dienstverhältnis nach Ablauf dieses Zeitraumes, wenn des Bundesministerium für Finanzen einer weiteren Verlängerung nicht mehr zustimmt.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 77/97g
    Entscheidungstext OGH 28.05.1997 9 ObA 77/97g
    Veröff: SZ 70/106

Schlagworte

65 Jahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107920

Dokumentnummer

JJR_19970528_OGH0002_009OBA00077_97G0000_002