Rechtssatz RS0108038
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108038
Entscheidungsdatum
11.02.1997
Rechtssatz
Das Markenwort "BOSS" enthält keine beschreibenden Angaben im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG. Daß dieses Kennzeichen eine Assoziation zu gehobenen Be-dürfnissen erweckt, macht es noch nicht zu einer beschreibenden Angabe.Das Markenwort "BOSS" enthält keine beschreibenden Angaben im Sinne des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, MSchG. Daß dieses Kennzeichen eine Assoziation zu gehobenen Be-dürfnissen erweckt, macht es noch nicht zu einer beschreibenden Angabe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108038
Dokumentnummer
JJR_19970211_OGH0002_0040OB02383_96M0000_002