Rechtssatz RS0108090
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108090
Entscheidungsdatum
24.06.1997
Rechtssatz
Dem Umsatzsteuerrecht ist ein "Mischsteuersatz" als steuerliche Belastung einer Mehrzahl von Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, jedoch für ein Pauschalentgelt als Gegenleistung erbracht wurden, fremd. Ein Rechnungsgesamtbetrag bedarf somit insbesondere dann der Aufgliederung entsprechend den Anspruchsgrundlagen, wenn die der Rechnung zugrundeliegenden Leistungen verschieden hohen Umsatzsteuersätzen unterliegen beziehungsweise einzelne dieser Leistungen umsatzsteuerfrei wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108090
Dokumentnummer
JJR_19970624_OGH0002_0010OB00131_97I0000_005