Rechtssatz RS0108094
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108094
Entscheidungsdatum
15.05.1997
Rechtssatz
Wird ein Personenkraftwagen mit Kenntnis des Zulassungsbesitzers auf öffentlicher Straße vorläufig sichergestellt, ist der Zulassungsbesitzer der Sorge für das Fahr- zeug zumindest soweit nicht enthoben, als er die Voraussetzungen für die Weiterbelassung des Fahrzeuges auf öffentlicher Straße, nämlich dessen aufrechte Zulassung, zu gewährleisten hat, widrigenfalls die nachteiligen Folgen der Sicherstellung ihn treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108094
Dokumentnummer
JJR_19970515_OGH0002_0010OB00006_97G0000_002