Rechtssatz RS0108209
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108209
Entscheidungsdatum
17.07.1997
Rechtssatz
Eine Anmeldung zum Firmenbuch stellt zwar eine Verfahrenshandlung dar, die in einer Mitteilung an das Firmenbuchgericht zum Zweck einer vom Gesetz für zulässig erklärten Eintragung einer Tatsache in das Firmenbuch besteht. Knüpft aber das Gesetz an eine solche Anmeldung materiellrechtliche Wirkungen, kann nur das Einlangen der Anmeldung beim Firmenbuchgericht ausschlaggebend sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108209
Dokumentnummer
JJR_19970717_OGH0002_0060OB00124_97X0000_001