Rechtssatz RS0108236
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108236
Entscheidungsdatum
16.03.2017
Rechtssatz
Wurde zwar ein Ehegatte während der Ehe und aufrechter Lebensgemeinschaft grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft auf der sich die Ehewohnung befand (hier: durch Kaufvertrag mit seinen Eltern), sind aber die Ehegatten, die dann etwa gleich viel zur Errichtung des Hauses beigetragen haben, übereinstimmend der Auffassung, sie wären im Innenverhältnis Miteigentümer der Liegenschaft, so sind sie im Rahmen des Aufteilungsverfahrens so zu behandeln, als läge Miteigentum vor.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 2224/96x
Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 2224/96x
- 5 Ob 136/10a
Entscheidungstext OGH 24.01.2011 5 Ob 136/10a
Vgl auch
- 1 Ob 49/17p
Entscheidungstext OGH 16.03.2017 1 Ob 49/17p
Ähnlich; Beisatz: Hier: Derartige Umstände, unter denen dem Bewahrungsgrundsatz nur geringere Bedeutung zukommt, liegen hier – nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Finanzierungsbeiträge der Mutter eines Ehegatten – nicht vor. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108236
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2017
Dokumentnummer
JJR_19970709_OGH0002_0030OB02224_96X0000_001