Rechtssatz RS0108237
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108237
Entscheidungsdatum
09.07.1997
Rechtssatz
Aus § 97 ABGB läßt sich kein Anspruch eines Ehegatten auf Rückabwicklung eines vom anderen Ehegatten mit einem schlechtgläubigen Dritten geschlossenen Kaufvertrags über den Hälfteanteil des Hauses, in dem sich die Ehewohnung befindet, ableiten.Aus Paragraph 97, ABGB läßt sich kein Anspruch eines Ehegatten auf Rückabwicklung eines vom anderen Ehegatten mit einem schlechtgläubigen Dritten geschlossenen Kaufvertrags über den Hälfteanteil des Hauses, in dem sich die Ehewohnung befindet, ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108237
Dokumentnummer
JJR_19970709_OGH0002_0030OB00121_97H0000_001