Rechtssatz RS0108268
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108268
Entscheidungsdatum
08.07.1997
Rechtssatz
Gemäß § 378 EO in Verbindung mit § 381 EO und § 37 Abs 3 Z 22 MRG kann die Sicherung des Anspruches nach § 5 Abs 2 MRG auf Legung eines Zumietangebotes verlangt werden. Es besteht jedoch - ausgehend von einem bereits entstandenen Zumietungsanspruch - kein Anspruch, dem Antragsgegner die Legung eines entsprechenden Anbots aufzutragen.Gemäß Paragraph 378, EO in Verbindung mit Paragraph 381, EO und Paragraph 37, Absatz 3, Ziffer 22, MRG kann die Sicherung des Anspruches nach Paragraph 5, Absatz 2, MRG auf Legung eines Zumietangebotes verlangt werden. Es besteht jedoch - ausgehend von einem bereits entstandenen Zumietungsanspruch - kein Anspruch, dem Antragsgegner die Legung eines entsprechenden Anbots aufzutragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108268
Dokumentnummer
JJR_19970708_OGH0002_0050OB00266_97X0000_001